Im Rahmen des KVG (Grundversicherung) sind wir von allen Grundversicherern anerkannt. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen im Rahmen der in der Schweiz und im Kanton Tessin geltenden Bestimmungen.
Ihre Krankenversicherung verlangt eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterzeichnete Verordnung für Physiotherapie, damit wir Ihnen unsere Leistungen erbringen dürfen.
Kommen Sie wegen eines Unfalls zu uns, benötigen wir die Kostengutsprache Ihrer Unfallversicherung (SUVA und ähnliche).
Ohne ärztliche Verordnung sind physiotherapeutische Behandlungen auch privat möglich, gegen Bezahlung der Sitzungen. Eine private Sitzung von 30 Minuten kostet 50 CHF, eine von 60 Minuten 100 CHF.
Ausserdem sind wir für die klassische Massage von den grösseren Zusatzversicherungen anerkannt.
Sitzungen zulasten einer Zusatzversicherung kosten 60 CHF für 30 Minuten und 120 CHF für 60 Minuten.